Mellies Immobilien

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Kostenlose Bewertung

Zur Sachverständigen

Tätigkeitsbereich 

  • Bebaute Grundstücke mit Wohn- und Geschäftshäusern
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbehallen wie Lager
  • Produktions- und Logistikhallen
  • Produktions-, Versand- und Industriegebäude sowie Industrieanlagen
  • Verbrauchermärkte
  • Einkaufszentren
  • Supermärkte
  • Kaufhäuser
  • Betriebsstätten, Werkstätten, Baumärkte, Krankenhäuser, Pflegeheime
  • Autohäuser und Tankstellen; Hotels, Gaststätten, Ladenlokale
  • Grundstücke mit Anlagen von erneuerbaren Energien wie z. B. Wind-, Biogas- und Photovoltaikanlagen

Anja Mellies 

Ausbildung und Studium

 

Ich erstelle:

Markt- und Verkehrswertermittlung

Beleihungswertgutachten innerhalb und oberhalb der Kleindarlehensgrenzen

Vollständige Übernahme des Bewertungsprozesses bei Auslagerung der Bewertungsleistung durch die Auftraggeber*, Miet- und Pachtwertermittlung

Gerichtsgutachten

Gutachterliche Stellungnahmen

Bewertungen im Rahmen von Bilanzierungen

Plausibilisierung von Fremdgutachten

Nachbewertungen

Begleitung bei Erwerbsabwicklungen

Begleitung bei der Übergabe von Immobilien

Prüfungen von Immobilien

Wertermittlung nach internationalen Standards

Auf europäischer ebene ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 die höchste anerkannte Qualitätssicherung, die man als Gutachter für Immobilien erreichen kann. Damit hat man das Recht erworben, den Titel „EU-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten“ zu führen. Diese Zertifizierung wird in Fachkreisen der nur in Deutschland üblichen öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gleichgesetzt..

Zur Gutachterin und weitere Infos

 

Team

   

Das Team von Mellies-Immobilien:

Harry W. Mellies
Immobilienkaufmann, Sachverständiger, Webdesigner

Anja Mellies
Zertifizierte Bausachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Industrie- und Gewerbeanlagen, Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien nach der europäischen Norm DIN EN ISO 17024 

Dirk Wohlfahrt

Makler und Versicherungskaufmann

Karola Wohlfahrt
Immobilienmaklerin

 

Ute Specht
Lektorat
und Schreib-
kram

Max Mellies
Der kreative Kopf (Web)

Über Uns

Das kleinste Immobilienbüro Norddeutschlands !

– darauf sind die Inhaber besonders stolz - ist in jeder Weise besonders. So ist Anja Mellies studierte Bausachverständige mit dem höchstem, europaweit anerkannten Abschluss. „Ihre Gutachten werden von Gerichten anerkannt und sind für Behörden, Betreuer, Verwalter und Erben ganz wichtig“, so der ausgebildete Immobilienmakler und Webdesigner Harry W. Mellies. Das Bewertungsgutachten ist bei einem Verkauf der Immobilie durch Mellies Immobilien kostenlos. Frau Mellies bewertet auch Industrie- und Gewerbeanlagen sowie Anlagen für erneuerbare Energien.
Harry W. Mellies‘ Leidenschaft gilt modernen Vermarktungswegen. Er hält nicht nur die eigene Webseite stets aktuell, sondern bietet seit einigen Tagen einen Live-Chat an, so dass erste Fragen zeitnah geklärt werden können. Die für den Eigentümer kostenlos produzierten Werbefilme zeigen die Immobilie von allen Seiten. Der Interessent kann sich bereits vor der ersten Besichtigung entscheiden, ob ihm die Immobilie auch wirklich zusagt. 
Der Einsatz einer Drohne verschafft in einer individuellen virtuellen Besichtigungsmöglichkeit wertvolle Informationen für das erste Treffen vor Ort. Die eigene App und der Newsletter informieren die Interessierten zehn Tage vor allen anderen über die neusten Immobilien. Die eigene Hauszeitung gibt wertvolle Tipps zum Privatverkauf. Dieser umfassende Service des Makler-Teams ist wiederholt ausgezeichnet worden. Harry W. Mellies arbeitet als gebürtiger Hamburger ausschließlich nach dem Ehrenkodex hanseatischer Kaufleute. 
Auch in seiner knappen Freizeit fesselt ihn die digitale Welt, seine Frau, die Arbeiten an ihrem über dreihundert Jahre altem Haus und dem Reisemobil , sorgt aber für einen gesunden Ausgleich. Neben dem Garten taucht Frau Mellies in ihrer Freizeit als Schriftstellerin in die Fantasiewelt ab. Gerade erst hat sie ihr zweites Buch Linhart „Die wahre Schuld“ veröffentlicht.

Quelle: Allgemeine Zeitung

Provision/ Honorar

Maklerprovision.


Verteilung der Maklercourtage wurde neu geregelt Das Gesetz führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen ein. Insbesondere ist es künftig nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Ziel des Gesetzes ist, private Käufer von Wohnimmobilien von Kauf-nebenkosten zu entlasten.
Anmerkung: Leider hat der Gesetzgeber die Grunderwerbssteuer nicht gesenkt.
Wird ein Makler aufgrund zweier Maklerverträge sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer tätig, kann er eine Vergütung künftig nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen. Wenn der Makler mit einer Partei vereinbart hat, für diese unentgeltlich tätig zu sein, kann er auch von der anderen Partei keine Vergütung beanspruchen.
Hat dagegen nur eine Partei den Makler beauftragt, muss diese die Maklervergütung zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen. Zudem muss der Auftraggeber des Maklers zunächst nachweisen, dass er die Courtage gezahlt hat, bevor er von der anderen Vertragspartei deren Anteil verlangen kann.
Von Mellies Immobilien und seinen Partnern wird das Ergebnis positiv bewertet. „Mellies Immobilien versteht sich als Mittler zwischen zwei Parteien mit unterschiedlichen Interessen“, sagte Harry W. Mellies in einem Interview. „Wir unterstützen, mit unserem Knowhow und ständiger Weiterbildung als Sachverständige, Käufer und Verkäufer.
Es ist daher fair, dass in Zukunft auch beide für die erbrachten Leistungen zahlen. Das neue Gesetz wurde lange erwartet und ich sehe es als Chance, da es die Rolle des Maklers als Vermittler und Berater mit Sachverstand zwischen Käufer und Verkäufer stärkt.“ Lesen Sie weiter

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